Unser Versprechen
Kompetente steuerliche und
rechtliche Beratung aus einer Hand
Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie umfassend über die anfallenden Gebühren und darüber, in welchem Umfang Ihr Gegner für die Kosten aufkommen muss. Das Gebührengespräch können Sie der weiteren Beratung voranstellen, damit Sie sich zunächst Klarheit über die auf Sie zukommenden Kosten verschaffen können, bevor Sie uns beauftragen für Sie tätig zu werden.
Werden Sie als Verbraucher von uns in einem ersten Gespräch über Ihre Streitigkeit rechtlich beraten, fällt hierfür eine Gebühr im Rahmen zwischen 35,- bis höchstens 190,- Euro an. Diese Gebühr wird stets mit einer weitergehenden Tätigkeit in der selben Angelegenheit verrechnet, sie entfällt also wenn wir im Anschluss an das Erstgespräch nach außen für Sie tätig werden. Die Höchstgrenze für Erstberatungsgespräche ist gesetzlich vorgegeben und darf nicht ohne Absprache überschritten werden. Die tatsächliche Höhe der Erstberatungsgebühr hängt von der Angelegenheit ab, zu der Sie beraten werden. Dabei fließt die Höhe des Streitwertes der Streitigkeit ebenso in die Gebührenermittlung ein, wie der mit der Beratung verbundene Arbeitsaufwand. Über die Höhe der Erstberatungsgebühr für Ihren speziellen Rechtsfall informieren wir Sie im persönlichen Gespräch.
Wir rechnen in aller Regel auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Dabei bildet in den häufigsten Fällen der Streitwert einer Angelegenheit die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Ermittlung des korrekten Streitwertes ist nicht immer einfach. Wir beraten Sie diesbezüglich. Wenn Ihnen der Streitwert bekannt ist, können Sie mit dem unten auf dieser Seite eingefügten Prozesskostenrechner die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren selbst ermitteln.
In Einzelfällen ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoller als die Abrechnung auf Grundlage von Gegenstandswerten. Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertag und rechnen unsere Tätigkeit nach Stundensätzen ab. Sehr gerne informieren wir Sie über alle entstehenden Kosten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer. Wir sind der drebis-Schnittstelle angeschlossen, die eine besonders direkte und zeitnahe Bearbeitung von Versicherungsfällen bei Ihrem Rechtsschutzversicherer gewährleistet.
Für Mandanten mit kleinem Einkommen beantragen wir nötigenfalls Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Bei lediglich außergerichtlichem Engagement haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen (siehe Informations-Link).
In seltenen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Prozesskosten-Finanzierer hinzuzuziehen. Wir leiten dann in Absprache mit Ihnen die notwendigen Schritte für Sie ein.
Alle Gebühren und Kosten anwaltlicher Dienstleistungen unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Weiterführende Informationen stellt die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Klicken Sie bitte hier um direkt dort hinzugelangen.